EnEV Die Energie- Einsparverordung 2002
Gefordert ist eine neue Denkweise bei der Gebäudeplanung
Die zum 1. Februar 2002 in Kraft getretene Energie- Einsparverordung (EnEV) soll mithelfen, das Deutschland seine selbst auferlegte Verpflichtung erfüllen kann, bis zum Jahr die CO2- Emission gegenüber 1990 um 25% zu reduzieren.
Dafür schreibt die EnEV in größerem Umfang energetische Anforderungen an Neubauten und für die Altbausanierung fest.
Die wichtigsten Punkte der EnEV sind:
- Begrenzung des Primärenergiebedarfs (Hauptforderung)
- Bewertung der Anlageeffizienz
- Begrenzung des Transmissionswärmeverlust (Nebenanforderung)
- Berechnung nach neuen Normen
- Kombinationsmöglichkeiten von Gebäude- und Anlagetechnik
- Differenzierte Bewertung des Gebäudebestands
- Energiebedarfsausweis
Das heißt für den Neubau
Gute Planung lohnt sich! Der Heizenergiebedarf im Neubau soll – so sagt es die Verordnung – um 30 % gesenkt werden. Die Maßnahmen hierfür schließen die Dämmung und Heiztechnik von Gebäuden ein. In der Praxis bedeutet das: Wer auf effiziente Heiztechnik setzt, kann bei der Dämmung einsparen. In Zukunft ist ein Energiebedarfsausweis vorgeschrieben, der den Energieverbrauch des Neubaus dokumentiert.
Das heißt für den Altbau
Chancen für effizientes Heizen! Im Altbaubestand besteht ein enormes Potential an Energieeinsparmöglich- und -notwendigkeiten. Genau hier setzt ökologische Heiztechnik an. Gesetzliche Vorschrift ist ein Kesseltausch bis zum Jahr 2006 für Heizkessel, die vor 1978 eingebaut wurden. Heizkessel, die nach 1996 nachgerüstet wurden, müssen bis 2008 ausgetauscht werden.
Die EnEV begrenzt den Primärenergiebedarf von Neubauten. Das heißt:
Mit ökologischer Heiztechnik von Paradigma halten Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Höchstverbrauch an Primärenergie ohne großen Aufwand für Dämmung und Wärmeschutzverglasung einfach ein.
Für eine Weiterführende Beratung bei Neubauvorhaben oder bei Altbausanierung stehen wir Ihnen als Energieberater zur Seite.
Wir führen für Sie eine EDV gestützte individuell angepasste Berechnung durch. Anhand dieser Berechnung erhalten Sie von uns einen Energiebedarfsausweis, der zur Vorlage bei den zuständigen Ämtern benötigt wird. Des Weiteren machen wir Ihnen, bei Bedarf, unabhängige Verbesserungsvorschläge zur Energieeinsparung.